Führerscheinklassen

Klasse A direkt

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: A2, A1 und AM

Mit Führerscheinklasse A können alle Krafträder (auch mit Beiwagen) unbeschränkt von der Leistung gefahren werden.

Klasse A2

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: A1, AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) beschränkt auf max. 25kW (34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von maximal 0,16 kW/kg.

Tipp: Wer den Führerschein Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, kann ohne die theoretische Prüfung auf die Klasse A aufsteigen.

Klasse A1

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: AM

Krafträder („Leichtkrafträder“) bis 125 ccm, max 11kw Nennleistung.

Tipp: Wer den Führerschein Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzt, kann ohne die theoretische Prüfung auf die Klasse A2 aufsteigen.

Wenn Sie an B 196 interessiert sind, dann schauen Sie weiter unten oder klicken Sie hier.

Klasse AM

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Erwerb: direkt
  • Beinhaltet Klassen: keine

Zweirädrige Kleinkrafträder ( auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max.50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw. max. 4kw Nenndauerleistung ( Elektromotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH.Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 KW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4kw Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Klasse BF 17

  • Mindestalter: 17 Jahre (man kann 6 Monate vor dem 17ten Geburtstag anfangen)
  • Beinhaltet Klassen: L, AM

Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750kg sowie Zugkombinationen bis 3,5t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.

Hinweis: Mit der Klasse BF 17 kann man auch die Klasse BE direkt mitmachen.

Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre siehe Klasse BF 17)
  • Beinhaltet Klassen: L, AM

Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750kg sowie Zugkombinationen bis 3,5t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.

Hinweis: Wenn Sie an B 196 interessiert sind, dann schauen Sie weiter unten oder klicken Sie hier.

Klasse BE

  • Vorbesitz einer Klasse notwendig: Klasse B oder Klasse BF17 (Mindestalter 17 Jahre)
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: L, AM

Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeugkombination fällt unter Klasse B)

B 196

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)
  • Beinhaltet Klassen: keine

Krafträder („Leichtkrafträder“) bis 125 ccm, max 11kw Nennleistung.

Hinweise zur Schlüsselzahl 196

Bei B 196 handelt es sich nicht um eine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196. Das bedeutet Sie erhalten weder die Führerscheinklasse A1. Es ist auch kein Aufstieg zur Klasse A2 nach zweijährigem Besitz möglich. Die Schlüsselzahl 196 ist nur im Inland gültig. Es sind keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt.

Klasse L

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: keine

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden). Außerdem Flurförderzeuge (Stapler) und selbst fahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mofa-Prüfbescheinigung

 

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: keine

Mofa bis maximal 50 ccm und maximal 25 km/h.