Ablauf der Führerscheinausbildung
Wenn Sie sich bei uns in der Fahrschule angemeldet haben, dann benötigen Sie noch die folgenden Unterlagen, um Ihren Führerschein beantragen zu können:
- Ein Lichtbild
Sie benötigen ein biometrisches Lichtbild, wie es von der Führerscheinstelle gefordert wird. Dieses Bild bekommen Sie beim Fotograf Ihrer Wahl. Er weiß auch, wie das Lichtbild aussehen soll. - Sehtest
Den Sehtest können Sie bei jedem Optiker durchführen. Vergessen Sie nicht einen Ausweis (Personalausweis, Reisepass) mitzunehmen. - Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
Der Lehrgang kann beim Roten Kreuz oder bei den Maltesern durchgeführt werden. Melden Sie sich so früh wie möglich an, da die Kurse schnell ausgebucht sind. - Antrag
Diesen Antrag bekommen Sie von uns ausgefüllt. Damit müssen Sie zum Einwohnermeldeamt gehen und ihn abstempeln lassen. Danach müssen Sie alle Unterlagen (Sehtest, Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort, Antrag) bei der Führerscheinstelle in Limburg a.d. Lahn abgeben.
Die Führerscheinausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In beiden Teilen muss eine Prüfung abgelegt werden. Für die Führerscheinklasse L ist nur eine theoretische Ausbildung notwendig.
Einwohnermeldeämter
Führerscheinstelle Limburg
Führerscheinstelle Limburg
65549 Limburg an der Lahn
Ausbildung
Der theoretische Teil der Ausbildung besteht für alle Klassen (außer BE) aus 12 Doppelstunden. Dieser behandelt Grundlagenwissen für den Straßenverkehr und die Fahrzeugführung.
Zusätzlich erfolgt ein klassenspezifischer Unterricht für alle Klassen (außer BE). Er umfasst z.B. die folgenden Stunden:
- Klasse A und A1: 4 Doppelstunden
- Klasse B: 2 Doppelstunden
- Klasse M, S, L: 2 Doppelstunden
- Klasse T: 6 Doppelstunden
Der theoretische Unterricht wird bei uns in Hadamar durchgeführt.
Theorie
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die praktische Prüfung frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalters.
Für die aufgezählten Klassen gilt das folgende Mindestalter:
- A: 18 Jahre
- A1: 16 Jahre
- B (begleitendes Fahren): 17 Jahre
- B: 18 Jahre
- M, L, S: 16 Jahre
Für alle anderen Klassen existieren ebenfalls Fristen, die beachtet werden müssen.
Praxis
Der praktische Teil der Ausbildung besteht für alle Klassen (ausgenommen M, S und L) zu der Grundausbildung aus besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten). Sie bestehen aus Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten). Die Anzahl der Pflichtstunden ist abhängig von der angemeldeten Führerscheinklasse.
Folgende Sonderfahrten müssen z.B. für die Klasse B durchgeführt werden:
- 5 Fahrstunden Überland, je 45 Minuten
- 4 Fahrstunden Autobahn, je 45 Minuten
- 3 Fahrstunden Beleuchtung, je 45 Minuten
Weitere Informationen zu der Anzahl der Sonderfahrten bekommen Sie bei den jeweiligen Führerscheinklassen.